Mustermietvertrag FIBU
S O F T W A R E - M I E T V E R T R A G
Zwischen
der Firma
microdat GmbH
Feldstraße 8
91080 Uttenreuth
- nachfolgend Vermieter genannt -
und Firma
Mustermann & Co
Musterstr. 11
99999 Musterort
- nachfolgend Mieter genannt -
wird folgender Software-Mietvertrag geschlossen:
Der Mieter erhält für das ihm übergebene Programm
Finanzbuchhaltung Im-Haus-Modul rodat-FIBU-B / OPOS
für Betriebe ohne BILANZ
für 1 Arbeitsplatz
* * * * (die ersten zwei Monate sind mietfrei) * * * *
Lizenznummer: SN________________________________ DN _____________________
Version 6.10 einschließlich SKR 03 / 04 / 45 / 49 / 51 / 70 / 80 / 81
für Windows XP, Windows Vista und Windows 7 auf CD-ROM
ein Nutzungsrecht für - 1 - Arbeitsstation(en) für seine oben angegebene
Betriebsstätte.
Der Vertrag beginnt ab ...........................
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Mieter erhält das nicht ausschließliche Nutzungsrecht des vorgenannten
Programmsystems. Das Computersystem muss den in der Beschreibung angegebenen
Standardbestimmungen entsprechen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Programm nur zu Sicherungszwecken zu
kopieren. Soweit der Mieter das Programm kopiert, um es an Dritte,
insbesonders an Mandantenbetriebe, - egal in welcher Form - weiterzugeben,
haftet er in vollem Umfang für den Schaden.
Bei Verlust oder Untergang des Serien-Nummern-Adapters haftet der Mieter in
vollem Umfang für den Schaden. Der Mindestschaden ist der derzeitige
Listenkaufpreis des oben genannten Programmpaketes.
Das Programm, dessen Auswertungen und die Dokumentationen unterliegen dem
Urheberschutz.
§ 2 Lieferumfang, Installation
Der Vermieter liefert folgende Leistungen:
1. Das oben angegebene Programm auf Datenträgern
2. Handbücher für das oben genannte Programmpaket
3. Serien-Nummern-Adapter für die vereinbarten Lizenzen
4. dreimonatige telefonische Einführungsunterstützung zum Anwendungsprogramm.
Durch diesen Mietvertrag erhält der Mieter die Berechtigung die
Serviceleistungen wie z.B. Installation und Einweisung vor Ort oder
kostenpflichtigen Rückrufservice gemäß der aktuellen Preisliste gegen
gesonderte Berechnung in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Datensicherung
Der Anwender verpflichtet sich, für die Sicherung der Daten selbst zu sorgen.
Dem Kunden wird empfohlen, für tägliche Datensicherung, z.B. auf Streamer oder
gleichwertigem System zu sorgen. Die Vermieterseite haftet nicht für
Störungen, die durch mangelhafte Datensicherung entstanden sind.
§ 4 Mietpreis
Der Mietpreis für die Nutzung der Software beträgt monatlich € 38,08
inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Basis des
Mietpreises sind zwei Prozent des derzeitigen Listenverkaufpreises von
€ 1.904,00 des oben genannten Programmpaketes.
Mietpreissteigerungen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 5 Wartungsgebühr
Soweit aufgrund von Verbesserungen des Produktes oder gesetzlichen Änderungen
oder Fehlerbeseitigungen Anpassungen in der Datenstruktur oder Programmlogik
notwendig werden, wird der Vermieter entsprechende neue Programmversionen,
sogenannte Updates, unaufgefordert zusenden. Erfahrungsgemäß ist jedes Jahr
am Jahresanfang ein Update notwendig.
Es steht dem Vermieter frei, die Software im Internet als Software-Download
bereitzustellen. Dem Mieter ist rechtzeitig die Internetadresse bekanntzugeben
und der Zugang freizuschalten. Soweit diese Internetadresse für den Mieter aus
technischen Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht zugänglich ist,
wird die Software auf anderen Wegen dem Mieter zugestellt.
Die monatliche Wartungsgebühr beträgt inklusive der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer:
€ 0,00 im Jahr 2012
€ 0,00 im Jahr 2013
€ 3,57 im Jahr 2014
€ 7,14 im Jahr 2015
€ 10,71 im Jahr 2016
€ 14,28 im Jahr 2017 und allen weiteren Jahren
§ 6 Dauer des Vertrages
Der Vertrag ist unbefristet.
Die Kündigung ist mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende möglich.
Zum Vertragsende sind bis zum Vierzehnten des Folgemonats alle unter § 2
aufgeführten Gegenstände an den Vermieter zurückzugeben. Wird die vereinbarte
Rückgabefrist nicht eingehalten, so wird die Softwaremiete für jeden
angefangenen Monat bis zur Rückgabe des Softwarepaketes, insbesonders des
Softwareschutzmoduls, fällig. Wird die Software nicht zurückgegeben, so haftet
der Mieter mit dem in § 1 vereinbarten Mindestschaden.
Kündigungsgebühren oder Abschlusszahlungen werden ausgeschlossen.
Nach der Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter kann zu einem späteren
Zeitpunkt kein erneuter Mietvertrag mehr abgeschlossen werden.
§ 7 Betriebsstätte
Betriebsstätte im Sinne dieses Vertrages ist eine berufliche Niederlassung
bzw. der Sitz der Gesellschaft, eine Beratungsstelle oder ein Mandant, in
deren Räumen die oben genannte Software eingesetzt wird.
§ 8 Zahlungsweise
Während der Dauer des Vertrages sind der Mietpreis und die Wartungsgebühr
jeweils zum ersten des laufenden Monats fällig und werden per Lastschrift
eingezogen.
§ 9 Vertragsübertragung
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf
ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird wirksam,
sobald sie dem Mieter mitgeteilt wird.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ort des Sitzes des Vermieters.
Ist eine dieser Vertragsklauseln unwirksam, so vereinbaren die Parteien, dass
im Wege der Auslegung die Bestimmung so gefasst werden soll, wie sie dem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Teilnichtigkeit einer
Bestimmung bewirkt nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages.
Uttenreuth, den 29.02.2012
Firma Firma
microdat GmbH Mustermann & Co
Feldstraße 8 Musterstr. 11
91080 Uttenreuth 99999 Musterort
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(Unterschrift / Vermieter) (Stempel, Unterschrift / Mieter)
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(Vor- u. Zuname in Druckbuchstaben)