Mustermietvertrag STEUER
S O F T W A R E - M I E T V E R T R A G
Zwischen
der Firma
microdat GmbH
Feldstraße 8
91080 Uttenreuth
- nachfolgend Vermieter genannt -
und Firma
Mustermann & Co
Musterstr. 11
99999 Musterort
- nachfolgend Mieter genannt -
wird folgender Software-Mietvertrag geschlossen:
Der Mieter erhält für das ihm übergebene Programm
Einkommenssteuer bis zu 25 Mandanten
Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zu 5 Mandanten
Einplatzversion
* * * * (die ersten zwei Monate sind mietfrei) * * * *
Lizenznummer: SN________________________________ DN _____________________
Version : Version 2018 für Windows XP bis Windows 10
ein Nutzungsrecht für - 1 - Arbeitsstation(en) für seine oben angegebene
Betriebsstätte.
Der Vertrag beginnt ab ...........................
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Mieter erhält das nicht ausschließliche Nutzungsrecht des vorgenannten
Programmsystems. Das Computersystem muss den in der Beschreibung angegebenen
Standardbestimmungen entsprechen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Programm nur zu Sicherungszwecken zu
kopieren. Soweit der Mieter das Programm kopiert, um es an Dritte,
insbesonders an Mandantenbetriebe, - egal in welcher Form - weiterzugeben,
haftet er in vollem Umfang für den Schaden.
Das Programm, dessen Auswertungen und die Dokumentationen unterliegen dem
Urheberschutz.
§ 2 Lieferumfang, Installation
Der Vermieter liefert folgende Leistungen:
1. Das oben angegebene Programm
2. Dokumentation für das oben genannte Programmpaket
3. Dreimonatige telefonische Einführungsunterstützung zum Anwendungsprogramm.
§ 3 Datensicherung
Der Anwender verpflichtet sich, für die Sicherung der Daten selbst zu sorgen.
Dem Kunden wird empfohlen, für tägliche Datensicherung, z.B. auf Streamer oder
gleichwertigem System zu sorgen. Die Vermieterseite haftet nicht für
Störungen, die durch mangelhafte Datensicherung entstanden sind.
§ 4 Mietpreis
Der Mietpreis für die Nutzung der Software beträgt monatlich € 21,42 inklusive
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Wartungsgebühr ist im
Mietpreis bereits enthalten.
Mietpreissteigerungen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 5 Wartung
Soweit aufgrund von Verbesserungen des Produktes oder gesetzlichen Änderungen
oder Fehlerbeseitigungen Anpassungen in der Datenstruktur oder Programmlogik
notwendig werden, wird der Vermieter entsprechende neue Programmversionen
sogenannte Updates, unaufgefordert zusenden.
Es steht dem Vermieter frei, die Software im Internet als Software-Download
bereitzustellen. Dem Mieter ist rechtzeitig die Internetadresse bekanntzugeben
und der Zugang freizuschalten. Soweit diese Internetadresse für den Mieter aus
technischen Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht zugänglich ist,
wird die Software auf anderen Wegen dem Mieter zugestellt.
§ 6 Dauer des Vertrages
Der Vertrag ist unbefristet.
Die Kündigung ist mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende möglich.
Zum Vertragsende sind bis zum Vierzehnten des Folgemonats alle unter § 2
aufgeführten Gegenstände an den Vermieter zurückzugeben. Wird die vereinbarte
Rückgabefrist nicht eingehalten, so wird die Softwaremiete für jeden
angefangenen Monat bis zur Rückgabe des Softwarepaketes fällig. Wird die
Software nicht zurückgegeben, so haftet der Mieter mit dem in § 1 vereinbarten
Mindestschaden.
Kündigungsgebühren oder Abschlusszahlungen werden ausgeschlossen.
Nach der Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter kann zu einem späteren
Zeitpunkt kein erneuter Mietvertrag mehr abgeschlossen werden.
§ 7 Betriebsstätte
Betriebsstätte im Sinne dieses Vertrages ist eine berufliche Niederlassung
bzw. der Sitz der Gesellschaft, eine Beratungsstelle oder ein Mandant, in
deren Räumen die oben genannte Software eingesetzt wird.
§ 8 Zahlungsweise
Während der Dauer des Vertrages sind der Mietpreis und die Wartungsgebühr
in Höhe von insgesamt € 21,42 inklusive der gültigen ges. Mehrwertsteuer
jeweils zum ersten des laufenden Monats fällig und werden per Lastschrift
eingezogen.
§ 9 Vertragsübertragung
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf
ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird wirksam,
sobald sie dem Mieter mitgeteilt wird.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ort des Sitzes des Vermieters.
Ist eine dieser Vertragsklauseln unwirksam, so vereinbaren die Parteien, dass
im Wege der Auslegung die Bestimmung so gefasst werden soll, wie sie dem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Teilnichtigkeit einer
Bestimmung bewirkt nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages.
Uttenreuth, den 28.02.2018
Firma Firma
microdat GmbH Mustermann & Co
Feldstraße 8 Musterstr. 11
91080 Uttenreuth 99999 Musterort
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(Unterschrift / Vermieter) (Stempel, Unterschrift / Mieter)
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(Vor- u. Zuname in Druckbuchstaben)