Mit der aktuellen Version können die Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und die Sondervorauszahlungen für 2026 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen für 2026 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2025 heraus zu erstellen sind.
Ein neues Merkmal zu Ergänzenden Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Dauerfristverlängerung kann bei der Erstellung angegeben werden:
