Vorankündigung Authentifizierte ELSTER-Übertragung
Aufgrund einer Gesetzesänderung (StDÜV) ist die elektronischeÜbermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung,Sondervorauszahlung und Lohnsteueranmeldung ab 01.01.2013 nur nochauthentifiziert möglich. Dies gilt ab diesem Zeitpunkt auch fürzurückliegende (Vor)Anmeldungszeiträume. Das bedeutet für Sie, dass Sie ein elektronisches Zertifikat benötigen.Falls Sie für die Übertragung der Lohnsteueranmeldung bereits über einZertifikat verfügen, können Sie dieses auch für Weiterlesen