UStVA und Sondervorauszahlung für 2026

Mit der aktuellen Version können die Umsatz­steuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und die Sondervorauszahlungen für 2026 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen für 2026 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2025 heraus zu er­stellen sind. Ein neues Merkmal zu Ergänzenden Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Dauerfristverlängerung kann bei der Erstellung angegeben Weiterlesen