neue Mindestversion für ELSTER-Übertragungen ab dem 15.09.2009
Für ELSTER-Übermittlungen ist ab dem 15.09.2009 die aktuelle Versionzwingend erforderlich. Der Protokollausdruck der Anmeldungssteuern wurde an die offiziellenAnmeldeformulare angepasst. Dabei ist es nun möglich, diese jederzeitauszudrucken. Hierzu ist in der Auswertungsmaske zur ELSTER-Daten-übermittlung der Programmaufruf „Formulardruck“ zu betätigen. Für alle Übermittlungen, welche mit der aktuellen rodat-FIBU-Versionübertragen wurden, wird der jeweils Weiterlesen