Liegen die Voraussetzungen für die Verwendung des Nullsteuersatzes vor, also z.B. bei Lieferung von Solarmodulen ab dem 01.01.2023 gemäß den gesetzlichen Bedingungen, sind die Erlöse mit dem Automatikschlüssel S0 zu buchen.

Näheres dazu wurde im BMF Schreiben vom 27.02.2023 veröffentlicht

Folgende Konten sind mit diesem Schlüssel belegt:

KontoSKR 03SKR 04SKR 80/81
Erhaltene versteuerte Anzahlungen 0% USt171432641714 00
Erlöse 0% Umsatzsteuer829042908290 00
Erlösschmälerungen 0% USt871947198719 00
Gewährte Skonti 0% USt873447348734 00

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 2023 unter der Kennziffer 87 als Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 0 %.

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