Ist eine fehlerhafte Buchung zu korrigieren, so sollte dies mittels einer Generalumkehrbuchung erfolgen.
Dabei ist die ursprüngliche Buchung einzugeben, das Vorzeichen Soll/Haben umzudrehen und der richtige Berichtigungsschlüssel anzugeben.
Am einfachsten ist es, die zu korrigierende Buchung zu kopieren, in einen unverarbeiteten Vorlauf einzufügen und dann über den Button Bearbeiten die Generalumkehr automatisch erstellen zu lassen:

Bedeutung der Berichtigungsschlüssel: |
2: Generalumkehr | Buchung wird auf der „anderen“ Kontoseite mit Minuszeichen durchgeführt (Vermeidung der Aufblähung der Jahresverkehrszahlen). Die Buchung muss ganz normal eingegeben werden (d.h. Korrekturbuchungen werden mit umge- kehrtem Vorzeichen erfasst). |
3: Generalumkehr bei aufzuteilender Vorsteuer | Berichtigung durch Generalumkehr von Buchungssätzen, die mittels Berichti- gungsschlüssel 9 (aufzuteilende Vorsteuer) erfasst wurden. |
4: Aufhebung der automatischen Steuerrechnung | Es wird keine automatische Steuerrechnung ausgeführt. Falls zwei automatische Konten im Buchungssatz angesprochen werden, so gilt die Aufhebung für beide Konten. |
5: Individueller USt-Schlüssel | Die Schlüssel 50 bis 59 können individuell eingestellt werden. |
6: Generalumkehr bei EG-Schlüsseln | Die Schlüssel 60 bis 69 sind als Generalumkehrschlüssel für die EG-Schlüssel 10 bis 19 zu verwenden. |
7: Generalumkehr bei Individuellen USt-Schlüsseln | Die Schlüssel 70 bis 79 sind als Generalumkehrschlüssel für die individuellen USt-Schlüssel 50 bis 59 zu verwenden. |
8: Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik | Berichtigung durch Generalumkehr von Buchungssätzen, die mittels Berichti- gungsschlüssel 4 (Aufhebung der Automatik) erfasst wurden. |
9: Aufzuteilende Vorsteuer | Der Steuerbetrag wird nicht auf das Vorsteuersammelkonto, sondern auf das zugehörige Sammelkonto für aufzuteilende Vorsteuer gebucht. Dieser Schlüssel ist nur mit einem Vorsteuerschlüssel oder einem Konto mit automatischer Vorsteuerrechnung zulässig. |
31-35 Generalumkehr bei §13b Buchungen | Berichtigung durch Generalumkehr von Buchungssätzen, die mit den Schlüsseln 91 bis 95 erfasst worden sind. |
Buchungen mit EG-Schlüsseln 10 – 19 können mit den entsprechenden Generalumkehrschlüsseln 60 – 69 berichtigt werden. |