Umsatzsteuervoranmeldung 2023
Mit der aktuellen Version kann die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023 an die Finanzverwaltung übertragen werden. Neu ist dabei der Ausweis der Steuerpflichtigen Umsätze mit dem Steuersatz von 0%. Liegen also die Voraussetzungen für die Verwendung des Nullsteuersatzes vor, also z.B. bei Lieferung von Solarmodulen ab dem 01.01.2023 gemäß den gesetzlichen Bedingungen, sind Weiterlesen