Falls beim Erstellen einer E-Bilanz das Fehlerprotokoll folgenden Fehler ausgibt:

so besagt diese Meldung, dass beim Ausweis eines Bilanzgewinns nicht gleichzeitig ein Gewinn-/Verlustvortrag gebucht werden darf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gewinn- bzw. Verlustvortrag vor Verwendung (SKR 03 Konten 0860-0864 oder 0868, SKR 04 Konten 2970-2974 oder 2978) gebucht wurde und der Ausgabeumfang um die „Ergebnisverwendung“ erweitert wurde.

Hier der Auszug aus dem Technischen Leitfaden der Finanzbehörde:

Kategorien: Allgemein