UStVA bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Für die Übertragung einer UStVA 2013 bei abweichendem Wirtschaftsjahrist die Installation der aktuellen Version erforderlich
Für die Übertragung einer UStVA 2013 bei abweichendem Wirtschaftsjahrist die Installation der aktuellen Version erforderlich
mit dem aktuelle FIBU-Online-Update erhalten Sie das FIBU-Jahresupdate 6.20.Folgen Sie dazu den Installationsanweisungen des Online-Centers. Es beinhaltet die neuen Kontenrahmen 2013, die Formulare Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013 und die Anlage EÜR 2012 für die Kontenrahmen SKR 03 und 04. Informationen zu Programmaktualisierungen erhalten Sie nur noch über dasintegrierte FIBU-Nachrichtensystem, welches Sie auch jederzeit mit derSchaltfläche „FIBU-Mitteilungen“ innerhalb der FIBU-Startmaske aufrufen können. Daher entfällt auch die Auflistung der Programm-Neuerungen seit dem letztenJahresupdate, da diese jederzeit nachgelesen werden können. Weiterlesen…
Die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung erfolgt nun nicht mehrmittels der Übertragungsdatei, welche über das Portal des Bundeszentralamtesfür Steuern „www.bzst.bund.de“ hochgeladen wurde, sondern mittels demELSTER-Modul. Nach Installation der aktuellen Version werden mittels Ausgabe-Art„ZM-ELSTER-Übermittlung“ in den Umsatzsteuer-Auswertungen automatischdie Daten zur ZM an die Finanzbehörden gesendet. Der Ablauf entsprichtdem der ELSTER Übermittlung der UStVA und der Anlage EÜR. Es kann auchhier zunächst eine Testübertragung gewählt werden. Wichtig: Die ZM kann nur authentifiziert, also mit Zertifikat, übermitteltwerden!Zudem erscheinen in Weiterlesen…
Mit der aktuellen Version stehen die Kontenrahmen für 2013 zur Verfügung.
Für den seltenen Fall, dass für eine ELSTER-Übertragung einProxy erforderlich ist, können die hierzu notwendigen Einstellungenin der Eingabemaske der ELSTER-Signatur hinterlegt werden. Wichtig: Erfassen Sie diese Werte nur dann, wenn Sie wissen, dass dieseEingaben tatsächlich notwendig sind.
Mit vorliegender Version erfolgt die Authentifizierung derEÜR ELSTER-Übertragung analog der Authentifizierung der UStVA. Das bedeutet, dass die Art der Authentifizierung und die PINnicht mehr innerhalb der Bilanz-Auswertung anzugeben ist,sondern nun die Angaben zur ELSTER-Signatur im Mandanten, bzw.Kanzleimandanten verwendet wird. Zu Fragen zur Einrichtung wird auf die Anlage der vorherigenFIBU-Mitteilung vom 21.11.2012 verwiesen.
Die Version zur authentifizierten ELSTER-Übertragung derUmsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung undSondervorauszahlung steht zur Installation bereit. Vor der Installation ist unbedingt die ausführlicheBeschreibung dieser Funktion zu lesen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung (StDÜV) ist die elektronischeÜbermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung,Sondervorauszahlung und Lohnsteueranmeldung ab 01.01.2013 nur nochauthentifiziert möglich. Dies gilt ab diesem Zeitpunkt auch fürzurückliegende (Vor)Anmeldungszeiträume. Das bedeutet für Sie, dass Sie ein elektronisches Zertifikat benötigen.Falls Sie für die Übertragung der Lohnsteueranmeldung bereits über einZertifikat verfügen, können Sie dieses auch für die Umsatzsteuer verwenden. Sie erhalten ein Zertifikat durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portalunter www.elsteronline.de/eportal. Da die Registrierung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Weiterlesen…
Mit der aktuellen Version ist es innerhalb des Bilanzmoduls möglich,die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung mittels ELSTER mitAuthentifizierung zu übertragen. Für diese Übertragungsart wird ein Zertifikat von der Finanzverwaltungbenötigt. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in derbeiliegenden Anleitung im PDF-Format.
Mit der aktuellen Version 6.11 ist es innerhalb des Bilanzmoduls möglich,die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung mittels ELSTER zu übertragen. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in derbeiliegenden Anleitung im PDF-Format.
Istversteuerer Durch die neue Eigenschaft der Buchungsmaske, bei Zahlungen automatisch denrichtigen Umsatzsteuerschlüssel einzusetzen, ergab sich bei den Umsatzsteuer-schlüsseln 46 (Erbrachte Leistung nach § 13b) und 47 (Nicht steuerb. sonst.Leistg.) das Problem, dass die Umsätze sowohl der Rechnung als auch derZahlung in die UStVA und ZM geflossen sind. Die angemeldete Steuer wirdin ihrer Höhe nicht beeinflusst, dennoch können die Bemessungsgrundlagender Kennziffern 60 und 21 überhöht sein. Auch die Beträge der ZM könnendurch Zahlungen verfälscht sein. Sollten Weiterlesen…
Durch einen Fehler im Umsatzsteuerformular 2012 ist die Installation deraktuellen Download-Version für die Erstellung einer UStVA 2012 notwendig. Wurden Werte aus 2012 bereits als ELSTER-Datensatz erstellt, so sind diesevor einer ELSTER-Übermittlung erneut vom Mandanten aus zu übergeben. Dieses Update betrifft alle Anwender, die das Jahresupdate 6.10vom 03.02.2012 von der CD installiert haben.