Zunächst ist in den BILANZ > Stammdaten > Einstellungen eine Bilanzvariante mit folgenden Werten zu erfassen:

  • Zuordnungstabelle: „1E03“ bei Verwendung des SKR03, SKR80 und SKR81
  • Zuordnungstabelle: „1E04“ bei Verwendung des SKR04
  • Zuordnungstabelle: „1E14“ bei Verwendung des SKR14
  • Ausgabesteuerung: „EU“
  • Ausgabeumfang: Checkbox Kennzahlen, bzw. Formular EÜR aktivieren

Bei Aufruf der Funktion Auswertungen > Bilanzen… kann nun für diese Bilanzvariante das Formular Anlage EÜR erstellt, bzw. die ELSTER Anlage EÜR übertragen werden.

Die Druckausgabe kann sowohl im DIN A3 als auch im DIN A4 Format ausgegeben werden. Bei Ausgabe im Format DIN A3 und beidseitigem Druck (Duplex) braucht das Formular lediglich in der Mitte gefaltet werden, um dem amtlichem Formular zu entsprechen. Wird der DIN A3 Druck angewählt, obwohl nur ein DIN A4 Drucker zur Verfügung steht, so wird das Formular derart verkleinert, dass es auf einem DIN A3 Kopierer durch Vergrößerung in Originalgröße erstellt werden kann. Auf Farbdruckern erfolgt die Ausgabe bei entsprechender Einstellung in Farbe.

Nach erfolgreicher Elster-Übertragung wird ein PDF-Formular angezeigt, welches gedruckt werden kann und automatisch im Mandanten-Unterordner Ausgabe gespeichert wird.

Zur Kontrolle, welche Kontenwerte in diese Formularfelder eingetragen werden, ist die Bilanz (Arbeitsbilanz) zu erstellen. Diese Auswertung erstellt zunächst einen Kontennachweis zu den einzelnen Formularfeldern, sowie das sogenannte Wertübergabeprotokoll, welches die Formularzeilen mit den errechneten Werten ausweist.

Wichtig: Werden die Zeilen Auffangposten für Betriebseinnahmen oder Auffangposten für Forderungen aus L. u. L. ausgewiesen, so sind statistische Buchungen vorzunehmen, um die entsprechenden Werte im Formular korrekt auszuweisen. In diesem Fall erscheint beim Erstellen des Formulars auch ein entsprechender Hinweis, dass noch Umbuchungen vorzunehmen sind.

Da das Formular Anlage EÜR die Betriebseinnahmen nach steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen unterscheidet, sind die Umsätze bestimmter Konten noch durch eine Umbuchung aufzuteilen:

Beispiel Umsatzerlöse am Beispiel SKR 03 (SKR 04):
Konto 8000 (4000) beinhaltet Erlöse zu 19% MWSt
Konto 8001 (4001) beinhaltet Erlöse zu 7% MWSt
Konto 8002 (4002) beinhaltet steuerfreie Erlöse

Zunächst werden diese Konten im Wertübergabeprotokoll unter Auffangposten für Forderungen aus L. u. L. ausgewiesen, im Formular Anlage EÜR erscheinen sie in keinem Formularfeld, obwohl die Werte in der Summe der Betriebseinnahmen bereits enthalten sind! Eine Elster-Übertragung wird daher mit einer Fehlermeldung abgebrochen.

Durch folgende Buchungen erscheinen nun die Erlöse unseres Beispiels im Formular:

Umbuchung Wert aus Konto 8000 (4000):
8580 (4580) Stat.Kto.Erlöse zum allg. USt.Satz (EÜR) an 8589 (4589) Gegenkonto der stat. Buchung

Umbuchung Wert aus Konto 8001 (4001):
8581 (4581) Stat.Kto.Erlöse zum ermäß. USt.satz(EÜR) an 8589 (4589) Gegenkonto der stat. Buchung

Umbuchung Wert aus Konto 8002 (4002):
8582 (4582) Stat.Kto.Erlöse st.fr.+nicht st.bar(EÜR) an 8589 (4589) Gegenkonto der stat. Buchung

In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn Umsatzerlöse auf Sammelkonten für Forderungen, z.B. 1400 (1200) stehen.

Durch Aufteilung in steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze mittels statistischer Umbuchung, eine Unterscheidung nach Steuersätzen wird vom Formular nicht gefordert, werden die Umsatzerlöse vom Formular ausgewiesen.

Verwenden Sie für die Umbuchung der Forderung folgende Konten:
1445 (1215) Ford. Lieferg.u.Leistg. allg. USt (EÜR)
1446 (1216) Ford. Lieferg.u.Leistg. ermäs. USt (EÜR)
1447 (1217) Ford. Lieferg.u.Leistg. steuerfrei (EÜR)
1448 (1218) Ford. Lieferg.u.Leistg.gem. §24UStG(EÜR)
und als Gegenkonto dieser Umbuchungen 1449 (1219)

Die Erstellung des abgabefertigen Formulars Anlage EÜR, bzw. die Elster-Übertragung ist erst nach Verarbeitung aller Buchungen im Ausgabemenü der Bilanz möglich.

Bitte beachten Sie, dass in der Eingabemaske für Umbuchungen, sowie in der Kontenanzeige das aktuelle Jahresergebnis nicht angezeigt wird, solange als aktuelle Bilanzvariante die Zuordnungstabelle für die Anlage EÜR eingestellt ist. Sobald eine andere Variante neu berechnet wurde, z.B. Einnahmenüberschuss gewerblich oder freiberuflich, wird das Jahresergebnis wie gewohnt wieder mit jeder Buchung mitgerechnet.

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