Falls es bei einer Kapitalgesellschaft Ausschüttungen oder Kapitaleinlagen im laufenden Wirtschaftsjahr gegeben hat sind diese für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich zu markieren.

Dafür gibt es unter BILANZ> Umbuchungen eine neue Funktion BVV Relevanz.

Nach Aufruf dieser Funktion werden für die BVV Relevanz in Frage kommenden Buchungen angeboten.

Falls es sich dabei um eine Ausschüttung handelt ist diese Buchung als Entnahme, falls es eine Kapitalzuführung darstellt ist diese entsprechend als Einlage zu markieren. Falls keine Zuordnung oder die BVV Bewegung Umbuchung gewählt wurde, wird diese Buchung bei der Erstellung des Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich in der E-Bilanz nicht berücksichtigt.

Sind BVV relevante Buchungen noch nicht verarbeitet, so werden diese, farblich markiert, bereits angezeigt:

Eine Änderung ist jetzt allerdings erst nach der Verarbeitung möglich. Es wird bei Anwahl ein entsprechender Hinweis angezeigt: