Erhalten Sie beim Versuch eine Anlage EÜR per ELSTER zu übertragen folgende Meldung:
Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde keine Eintragung zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Zeile 7 vorgenommen, obwohl in der Anlage EÜR nicht abziehbare Betriebsausgaben (in Zeile 67, 68, 70, 71, 85 und/oder 86) vorliegen.
so sind die Werte der EÜR und der zugehörigen Anlage SZ zur Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen abzugleichen.
Erstellen Sie dazu zunächst das Formular Anlage EÜR und betrachten die entsprechenden Zeilen:
Wenn in den entsprechenden Feldern etwas eingetragen ist, dann muss auch im Programmreiter Anlage SZE ein entsprechender Eintrag vorhanden sein.
Nach dem Eintrag der entsprechenden Werte kann dann die EÜR per ELSTER übertragen werden.
Im übrigen läßt sich die Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen auch vorab mit dem Erstellen vom Formular Anlage SZ darstellen:
Hier findet sich auch die in der Fehlermeldung angesprochene Zeile 7: