Für die Erstellung einer Sonderbilanz ist zunächst die Gesellschaft mit der Gesamthandsbilanz zu buchen.

Für die Sonderbilanz ist ein eigener Mandant anzulegen.

In der Mandantenadresse zur Bilanz ist als Rechtsform der „Mitunternehmer“ und als Bilanzart  „Sonderbilanz“ anzuwählen.

Der Mandant zudem ist als Gesellschafter mit gleichem Namen und gleicher Steuernummer der Adresse einzutragen, als Rechtsform „natürliche Person“ und „Vollhafter“, sowie als Beteiligungsverhältnis 1/1 einzugeben.

Unter dem Programmreiter „Bericht gehört zu“ ist zudem die Gesamthand-Gesellschaft mit Namen und Steuernummer einzutragen.

Hinweis: Die Steuernummern der Gesellschafter und der Gesamthand-Gesellschaft müssen jeweils zum gleichen Finanzamt gehören. Anderenfalls muss der Gesellschafter eine neue Steuernummer beim Finanzamt der Gesamthand-Gesellschaft beantragen.

In diesem Mandanten ist dann lediglich das Sonderbetriebsvermögen dieses Gesellschafters zu buchen.

Für weitere Gesellschafter mit Sonderbetriebsvermögen ist jeweils ein eigener Mandant einzurichten und zu buchen.